Neue Nutzungsregeln für Mobiltelefone am JRG
Am 4. Februar 2020, hat die Schulkonferenz neue Nutzungsregeln für Mobiltelefone am JRG beschlossen. Da die neuen Regeln nicht nur für alle Schülerinnen und Schüler gelten, sondern für die gesamte Schulgemeinschaft, also auch für alle Eltern und Lehrkräfte, informiere ich Sie und euch durch diesen Brief, um sicherzustellen, dass die neue Regelung auch wirklich alle erreicht.
Die neue Regelung lautet:
Nutzungsregeln für Mobiltelefone am JRG (gültig ab 5. Februar 2020)
1. Auf dem Schulgelände des Johann-Rist-Gymnasiums bleiben Mobiltelefone zu allen Zeiten unsichtbar und unhörbar.
Diese Regelung gilt für die gesamte Schulgemeinschaft.
2. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Jg. E, Q1, Q2) können ihre mobilen Endgeräte in Freistunden und Pausen im Oberstufentrakt, in ihren Klassenräumen und im Lichthof II nutzen, nicht aber in schulöffentlichen Bereichen.
3. Die Nutzung im Unterricht muss von der Lehrkraft ausdrücklich gestattet werden.
4. Im Ausnahmefall muss eine Nutzung des Geräts bei einer Lehrkraft angemeldet werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle.
5. Für Klassenfahrten und Wandertage (Lernen am anderen Ort) legt die Klassenleitung (mit der Klasse/den Eltern) individuell fest, ob diese telefonfrei sein sollen oder ob Zeiten und Regeln zur Nutzung von Mobiltelefonen vereinbart werden.
6. Mobiltelefone, die ungenehmigt sicht- oder hörbar sind, werden von der Lehrkraft eingezogen und können am Ende des Schultages der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers in der Schulverwaltung wieder abgeholt werden. Im Wiederholungsfall wird das Gerät nur an eine erziehungsberechtigte Person ausgehändigt.
Die Nutzungsregeln und der Begleitbrief können hier runtergeladen werden: Download Nutzungsregeln Mobiltelefone